Reisebedingungen für Familienfreizeiten (AGB):
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer den NORDLICHT-Fahrten verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Er wird mit der Bestätigung der Buchung und des Reisepreises durch NORDLICHT-Fahrten verbindlich. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen die ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Der Anmelder übernimmt die vertragliche Verpflichtung für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu zahlen. Der Rest bis 1 Monat vor Freizeitbeginn.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichung einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie mit dem Teilnehmer abgesprochen oder nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Rücktritt vom Reisevertrag werden folgende Gebühren berechnet:
bis 5 Monate vor Reiseantritt die Anzahlung
bis 4 Monate vor Reiseantritt 50% des Preises
bis 3 Monate vor Reiseantritt 70% des Preises
danach 80 % des Preises
Als Schutz vor den Kosten eines nicht selbst verschuldeten Rücktritts von der Reise (z.B. durch Krankheit) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung im Internet oder auch im örtlichen Reisebüro.
5. Rücktritt durch NORDLICHT-Fahrten
NORDLICHT-Fahrten kann vom Vertrag zurücktreten:
- wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält - wobei NORDLICHT-Fahrten den Anspruch auf den Reisepreis behält.
- bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (2 Monate vor Freizeitbeginn) wobei der Teilnehmer den Reisepreis unverzüglich zurückerhält, wenn er ein evt. Ersatzangebot nicht in Anspruch nimmt. Die Mindestteilnehmerzahl für Valfjällsbyn beträgt 8 Familien.
6. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Nichtverfügbarkeit der gemieteten Häuser durch Brand oder Konkurs), die beim Vertragsabschluß nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl NORDLICHT-Fahrten als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
7. Haftung von NORDLICHT-Fahrten
NORDLICHT-Fahrten haftet für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Richtigkeit der Reisebeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt.
