Reisebedingungen für christliche Kanufreizeiten mit NORDLICHT (AGB):
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer den NORDLICHT- Fahrten den Abschluss eines Reisevertrages an. Er wird mit der Bestätigung der Buchung und des Reisepreises durch NORDLICHT-Fahrten verbindlich. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmel- dung, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen die ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Der Anmelder übernimmt die vertragliche Verpflichtung für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Fahrtantritt vorzunehmen.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichung einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie mit dem Teilnehmer abgesprochen oder nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Rücktritt vom Reisevertrag werden folgende Gebühren berechnet:
- bis 4 Monate vor Reiseantritt die Anzahlung
- bis 3 Monate vor Reiseantritt 20% des Preises
- bis 2 Monate vor Reiseantritt 30% des Preises
- bis 1 Monat vor Reiseantritt 40% des Preises
- danach 50% des Preises
Bei Reisen mit Fluganreise kommen generell 150 € Stornierungskosten hinzu, da das Flugticket bei Stornierung nicht ersetzt wird.
Als Schutz vor den Kosten eines nicht selbst verschuldeten Rücktritts von der Reise (z.B. durch Krankheit) kann man in jedem Reisebüro eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen (ca. 12 €).
Wer eine gebuchte und angezahlte Reise aus triftigem Grund nicht antreten kann, kann die Anzahlung bei einer später gebuchten Reise verwenden.
5. Rücktritt durch NORDLICHT-Fahrten
NORDLICHT-Fahrten kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält - wobei NORDLICHT- Fahrten den Anspruch auf den Reisepreis behält.
- bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern bei allen Kanufreizeiten zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (1 Monat vor Freizeitbeginn). Der Teilnehmer erhält den Preis unverzüglich zurück, wenn er ein evt. Ersatzangebot nicht in Anspruch nimmt.
6. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Nichtverfügbarkeit gemieteter Häuser durch Brand oder Konkurs), die beim Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl NORDLICHT-Fahrten als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
7. Haftung von NORDLICHT-Fahrten
NORDLICHT-Fahrten haftet für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Richtigkeit der Reisebeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt.
8. Versicherungen
Die meisten Teilnehmer werden durch ihre Versichertenkarte (europ. Sternenkreis auf der Rückseite) für Behandlungen in Schweden versichert sein. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich. Andere sind beim ADAC für Auslandsreisen versichert. Wer eine Kranken- und Unfallversicherung fürs Ausland günstig abschließen möchte, kann das auch über uns tun.
