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AGB Aktivfreizeiten

Reisebedingungen für Kanu- und Trekkingfreizeiten der Nordlicht Freizeiten gGmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet der Anmelder der Nordlicht Freizeiten gGmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Er wird mit der Bestätigung der Buchung und des Reisepreises durch die Nordlicht Freizeiten gGmbH verbindlich. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, ist der Anmelder berechtigt, innerhalb von 10 Tagen die ausdrückliche Nichtannahme zu erklären.

Der Anmelder übernimmt die vertragliche Verpflichtung für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.

Eine genaue und vollständige Namensnennung ist bei der Anmeldung/Buchung notwendig. Sie muss in der Schreibweise den Angaben im Personalausweis oder Reisepass entsprechen. Sollte der gemeldete Name oder das Geburtsdatum davon abweichen, kann dies insbesondere bei Freizeiten im Ausland bei nachträglicher Korrektur zu Umbuchungsgebühren oder im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Einreise führen.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu zahlen. Bei gebuchter Fluganreise erhöht sich die Anzahlung auf 35% des Gesamtpreises. Die Restzahlung ist einen Monat vor Fahrtantritt vorzunehmen. Erfolgt sie später als 14 Tage vor Fahrtantritt, erhebt NORDLICHT-Fahrten einen Säumniszuschlag von 3% auf den Reisepreis.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie mit dem Teilnehmer vereinbart wurden oder nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt durch den Teilnehmer ist möglich. Dafür werden folgende Stornierungsgebühren berechnet:

  • bis 4 Monate vor Reiseantritt     die Anzahlung
  • bis 3 Monate vor Reiseantritt     30% des Preises
  • bis 2 Monate vor Reiseantritt     40% des Preises
  • bis 1 Monat vor Reiseantritt       50% des Preises
  • bis 2 Wochen vor Reisebeginn   70% des Preises
  • danach                                    80% des Preises

Unterschreiten die Stornierungsgebühren bei einer gebuchten Freizeit mit Fluganreise die Flugkosten, so sind diese zu erstatten. Die Nordlicht Freizeiten gGmbH hat dabei diese Kosten nachzuweisen.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung durch die Stornierungsgebühren.

Als Schutz vor den Kosten eines nicht selbst verschuldeten Rücktritts von der Reise (z.B. durch Krankheit) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Corona Besonderheiten: Bei bestehender oder eintretender amtlicher Reisewarnung für den Zeitraum der Reise besteht das gesetzliche Sonderstornierungsrecht. Hierfür fallen keine Stornierungskosten an und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Geht es um Angebote von Drittanbietern, deren Leistung wir lediglich vermitteln (z.B. Flüge, Fähren etc.), gelten deren Bedingungen.

5. Rücktritt durch die Nordlicht Freizeiten gGmbH

Die Nordlicht Freizeiten gGmbH kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bei allen Kanu- und Trekkingfreizeiten, sowie den Freizeiten unter der Kategorie: „Besondere Freizeiten“ zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (1 Monat vor Freizeitbeginn). Alle bezahlten Leistungen werden unverzüglich zurückgezahlt, wenn ein eventuelles Ersatzangebot nicht in Anspruch genommen wird.
  2. wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält - wobei die Nordlicht Freizeiten gGmbH den Anspruch auf den Reisepreis behält.

Corona Besonderheiten: Bei bestehender oder eintretender amtlicher Reisewarnung für den Zeitraum der Reise besteht das gesetzliche Sonderstornierungsrecht. Nordlicht kann die Reise stornieren und erstattet die bisher gezahlten Beiträge zurück. Darüber hinaus besteht für den Anmeldenden kein Anspruch auf Erstattung eigener Aufwendungen für die Reisevorbereitung (z.B. selbst gebuchte Flüge, Fähren etc.) Handelt es sich es um Angebote von Drittanbietern, deren Leistung wir lediglich vermitteln (z.B. durch uns gebuchte Flüge, Fähren etc.), gelten deren Bedingungen.

6. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Nichtverfügbarkeit gemieteter Häuser durch Brand oder Konkurs), die beim Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl die Nordlicht Freizeiten gGmbH als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

7. Haftung der Nordlicht Freizeiten gGmbH

Die Nordlicht Freizeiten gGmbH haftet für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung                       
  • die Richtigkeit der Reisebeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Haftung des Reiseveranstalters ist durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt.