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AGB Gruppenfreizeiten

Reisebedingungen für Freizeiten für Gruppen der Nordlicht Freizeiten gGmbH

1. Grundsatz

Unter dem Motto „Aktiv und mit Gottes Wort Freizeit erleben“ laden wir Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Ehepaare ein, fern von den üblichen Anforderungen und der umgebenden Reizüberflutung den Blick auf das Wesentliche zu richten, nämlich Gottes Reden in die ganz individuelle Lebenssituation hinein.

Wir sind überzeugt, dass Gott durch sein lebendiges und wirksames Wort echte Lebenshilfe gibt, Zuspruch schenkt, auf notwendige Korrekturen hinweist und so zu einem konsequenten Leben mit Jesus Christus herausfordert. Deshalb ist die tägliche Beschäftigung mit der Bibel ein fester Bestandteil auf allen Freizeiten.

Als Nordlicht Freizeiten gGmbH verfolgen wir als gemeinnützige Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar den in unserer Satzung formulierten gemeinnützigen Zweck (zu finden unter Punkt 8). Damit entspricht die Ausrichtung unseres Angebots, die Art der Organisation und die inhaltliche Ausgestaltung der Freizeiten immer mindestens einem Punkt dieser Satzung. Die Gruppe erklärt sich bewusst mit dieser Ausrichtung einverstanden.

2. Abschluss des Reisevertrages

Auf der Grundlage des Angebots auf der Nordlicht Freizeiten gGmbH Webseite (www.nordlichtfahrten.de) wird zwischen dem Veranstalter oder der rechtlich verantwortlichen Person der Gruppe und der Nordlicht Freizeiten gGmbH ein Reisevertrag abgeschlossen. Er ist bezüglich des Zeitraums, der Art der Gruppenfreizeit und des Preises verbindlich. Der Reisevertrag entspricht dem Stand der Vorbereitung und der Absprachen bis zum Zeitpunkt der Erstellung. Dieser kann bis zur Ausfertigung der Schlussrechnung im Einvernehmen beider Vertragspartner ergänzt oder verändert werden.

3. Bezahlung

Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Reisevertrages eine Anzahlung von 10% des Preises für pauschal 14 Teilnehmer zu zahlen. Die Anzahlungsrechnung liegt in der Regel dem Vertrag bei. Einen Monat vor Freizeitbeginn wird die Schlussrechnung gestellt. Grundlage dafür ist die vom rechtlichen Vertreter der Gruppe übermittelte tatsächliche Teilnehmerzahl. Ab 15 Teilnehmern (inklusive der Mitarbeiter der Gruppe) wird ein Freiplatz gewährt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen. Unterschreitet die Gruppe diese Zahl, ist trotzdem der Preis für 8 Teilnehmer zu zahlen. Andere Regelungen bedürfen des beiderseitigen Einverständnisses, vorzugsweise in Schriftform. Der Freizeitpreis ist bis 14 Tage vor Freizeitbeginn zu zahlen. Sollte die Rechnung später gestellt sein, hat die Bezahlung sofort nach Rechnungszugang zu erfolgen.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und den konkretisierten Angaben im Reisevertrag. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragspartner und im Rahmen des Grundsatzes (Punkt 1) möglich. Diese Änderungen sind in geeigneter Weise schriftlich zu bestätigen.

5. Rücktritt vom Reisevertrag durch die Gruppe

Ein Reiserücktritt durch die Gruppe soll nur im nicht abwendbaren Ausnahmefall erfolgen und muss der Nordlicht Freizeiten gGmbH schriftlich zugehen. Die Verantwortung für die Abwägung der Notwendigkeit hat der im Reisevertrag genannte rechtliche Vertreter der Gruppe.

Für einen Reiserücktritt werden Stornierungsgebühren berechnet:

  • bis 3 Monate vor Reiseantritt die Anzahlung
  • bis 2 Monate vor Reiseantritt 30% des Preises
  • Später als 2 Monate vor Reiseantritt 50% des Preises

Dabei ist die Berechnungsgrundlage immer die pauschalisierte Teilnehmerzahl von 14 Personen aus der Anzahlungsrechnung, außer es gibt im Fahrtenvertrag oder der Anzahlungsrechnung eine andere ausdrückliche Vereinbarung.

Für einen Reiserücktritt einzelner Teilnehmer nach der Ausstellung der Schlussrechnung (einen Monat vor Fahrtantritt) ist keine Rückerstattung möglich. Hierfür empfehlen wir eine private Reiserücktrittversicherung der Teilnehmer, die beispielsweise den Krankheitsfall oder andere persönliche Ereignisse abdeckt.

Im Falle einer Stornierung stehen die Stornierungsgebühren einer Gruppe für eine spätere Gruppenfreizeit mit der Nordlicht Freizeiten gGmbH bis zu 3 Jahre nach der Stornierung als Guthaben zur Verfügung.

6. Rücktritt durch die Nordlicht Freizeiten gGmbH

Die Nordlicht Freizeiten gGmbH kann eine Person von der Freizeit ausschließen, wenn diese die Durchführung der Reise nachhaltig stört, wobei Nordlicht den Anspruch auf den Reisepreis behält. Diese äußerste Maßnahme erfolgt jedoch in der Regel in enger Absprache mit dem rechtlichen Vertreter der Gruppe

6. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt, die beim Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl die Nordlicht Freizeiten gGmbH als auch die Gruppe den Vertrag kündigen.

Corona Besonderheiten: Bei bestehender oder eintretender amtlicher Reisewarnung für den Zeitraum der Reise besteht das gesetzliche Sonderstornierungsrecht für die Nordlicht Freizeiten gGmbH, als auch für die Gruppe. Hierfür fallen keine Stornierungskosten an und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Handelt es sich es um Angebote von Drittanbietern, deren Leistung wir lediglich vermitteln (z.B. Flüge, Fähren etc.), gelten deren Bedingungen. Hat die Gruppe für die Reisevorbereitungen Aufwendungen oder Buchungen vorgenommen, die nicht im Verantwortungsbereich der Nordlicht Freizeiten gGmbH liegen, so besteht dafür kein Anspruch auf Erstattung.

7. Verantwortung

Die Gruppe bzw. der rechtliche Träger der Gruppe hat einen Verantwortlichen mitreisenden Gruppenleiter zu benennen, der die Verantwortlichkeiten am Freizeitort wahrnimmt.

Die Verantwortung für die vereinbarte Durchführung und Leitung der Freizeit vor Ort liegt bei der Nordlicht Freizeiten gGmbH. Für die einzelnen Teilnehmer und ihre Führung tragen die Nordlicht Freizeiten gGmbH und der mitreisende Gruppenleiter gemeinsam. Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) hat der Gruppenleiter grundsätzlich Mitverantwortung. Für die An- und Abreise trägt der Gruppenleiter bzw. der rechtliche Träger die volle Verantwortung. Das gilt auch für mögliche Fälle unter Punkt 5.

8. Anhang zu Punkt 1: Satzungszweck der Nordlicht Freizeiten gGmbH

Der Zweck der Gesellschaft ist

1.       Die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus, insbesondere durch Freizeiten, Schulungen und Seminare. Die Inhalte der Bibel und damit unseres christlichen Glaubens sollen alltagsrelevant in Bibelarbeiten, Andachten und Vorträgen vermittelt und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktisch vorgelebt werden.

2.       Freizeitarbeit für und mit Jugendlichen, die vor allem die Entwicklung junger Menschen zu einer verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert. Dies soll vor allem durch Freizeiten und organisierte Aktivitäten geschehen, in denen diese Werte nicht nur verbal vermittelt, sondern auch in gemeinsamen Aktionen praktiziert werden. Jugendliche sollen Anteil an den Aufgaben der gGmbH und an der Erfüllung des Gesellschaftszwecks haben. In einer qualifizierten Ausbildung sollen auch junge Menschen zu Vorbildern und fähigen Mitarbeitern entwickelt werden.

3.       Stärkung von Familien insbesondere durch das Angebot und die Gestaltung von familiengerechten Freizeiten. Wichtig dabei sind: Freiräume für entspanntes Familienleben, Stärkung der Familien durch thematische Angebote, gemeinsame Unternehmungen für die ganze Familie, organisiert und begleitet von motivierten, kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die biblischen Werte des christlichen Glaubens sollen altersgemäß vermittelt und zur persönlichen Entwicklung der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Eltern beitragen und deren familiären Zusammenhalt fördern.

4.       Hilfe bei der Planung und die praktische Durchführung von Freizeiten für Gruppen aus christlichen Kirchen, Gemeinden und Organisationen. Hierbei sollen besonders Aktivitäten in der freien Natur gefördert und dabei neben dem Zweck aus Absatz 1 ein wertschätzender und schützender Umgang mit der Schöpfung praktisch gelebt und eingeübt werden („Nutzen, ohne zu zerstören“)