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AGB Familienfreizeiten

Reisebedingungen für Familienfreizeiten der Nordlicht Freizeiten gGmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet die anmeldende Familie (nachfolgend Teilnehmer genannt) der Nordlicht Freizeiten gGmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Er wird mit der Bestätigung der Buchung und des Reisepreises durch die Nordlicht Freizeiten gGmbH verbindlich. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen die ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Der Anmelder übernimmt die vertragliche Verpflichtung für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung ist sechs Wochen vor Reisebeginn fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie mit dem Teilnehmer abgesprochen oder nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist möglich:

  • bis 5 Monate vor Reiseantritt  die Anzahlung
  • bis 4 Monate vor Reiseantritt  40% des Preises
  • bis 3 Monate vor Reiseantritt  60% des Preises
  • bis 2 Monate vor Reiseantritt  70% des Preises
  • bis 1 Monat vor Reiseantritt   80% des Preises
  • danach                          90% des Preises

Dem Stornierenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung durch die Stornierungsgebühren.

Als Schutz vor den Kosten eines nicht selbst verschuldeten Rücktritts von der Reise (z.B. durch Krankheit) empfiehlt Nordlicht dringend eine Reiserücktrittversicherung (bei vielen Versicherungen online möglich) am besten innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abzuschließen.

Corona Besonderheiten: Bei bestehender oder eintretender amtlicher Reisewarnung für den Zeitraum der Reise besteht das gesetzliche Sonderstornierungsrecht. Hierfür fallen keine Stornierungskosten an und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Geht es um Angebote von Drittanbietern, deren Leistung wir lediglich vermitteln (z.B. Flüge, Fähren etc.), gelten deren Bedingungen.

5. Rücktritt durch NORDLICHT-Fahrten

NORDLICHT-Fahrten kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 7 Familien drei Monate vor Freizeitbeginn, oder früher, wenn voraussehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird. Der Teilnehmer erhält alle bezahlten Leistungen unverzüglich zurück, wenn er ein eventuelles Ersatzangebot nicht in Anspruch nimmt.
  2. wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält - wobei NORDLICHT- Fahrten den Anspruch auf den Reisepreis behält.

Corona Besonderheiten: Bei bestehender oder eintretender amtlicher Reisewarnung für den Zeitraum der Reise besteht das gesetzliche Sonderstornierungsrecht. Nordlicht kann die Reise stornieren und erstattet die bisher gezahlten Beiträge zurück. Darüber hinaus besteht für den Anmeldenden kein Anspruch auf Erstattung eigener Aufwendungen für die Reisevorbereitung (z.B. selbst gebuchte Flüge, Fähren etc.) Handelt es sich es um Angebote von Drittanbietern, deren Leistung wir lediglich vermitteln (z.B. durch uns gebuchte Flüge, Fähren etc.), gelten deren Bedingungen.

6. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Nichtverfügbarkeit der gemieteten Häuser durch Brand oder Konkurs), die beim Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl die Nordlicht Freizeiten gGmbH als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

7. Haftung der Nordlicht Freizeiten gGmbH

Die Nordlicht Freizeiten gGmbH haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Haftung des Reiseveranstalters ist durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt.